Eigentumsverwaltung
- Einberufung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung sowie die Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftplanes
- Laufende Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten veranlassen, Arbeiten überwachen, erstellte Rechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen sowie Zahlungen veranlassen
- Gemeinschaftliche Gelder verwalten und über deren Verwendung Rechnung legen, Bildung angemessener Instandhaltungsrücklagen auf einem gesonderten Konto
- Für die Einhaltung der Hausordnung Sorge tragen
- in dringenden Fällen sonstige erforderliche Maßnahmen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nach pflichtgemäßem Ermessen treffen, alle Zahlungen und Leistungen bewirken und entgegennehmen, die mit er laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen
- Maßnahmen treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind
- Die Wohneigentümerschaft außergerichtlich sowie gerichtlich in Angelegenheiten der Verwaltung zu vertreten, einschließlich der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten sowie auch gegen säumige Eigentümer
- soweit erforderlich Hausmeister und eine Reinigungskraft einstellen und zu überwachen
- Verträge abschließen und zu kündigen, z.B. Versicherungs- und Wartungsverträge, sowie Heizungs-, Strom- und Wasserlieferungsverträge und Erklärungen abzugeben die zur Anbringung von Fernseh- und Rundfunkempfangsanlagen erforderlich sind.
Mietverwaltung
Leistungsverzeichnis
kaufmännischer Bereich
- Regelmäßige Überprüfung des Mietvertrages um zu gewährleisten, dass Mietanpassungen, Sicherheitsleistungen und Umlegung der Nebenkosten berücksichtigt werden
- Überwachung der erforderlichen Reparaturen, Instandhaltung, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten nach eingehender Rücksprache mit den Auftraggebern
- Überprüfung der Nebenkosten um optimale Kostenwirksamkeit und somit eine mögliche Senkung der Betriebskosten zu erzielen
- Kündigung des Mietverhältnisses bei Nichtzahlung von mehr als 2 Monatsmieten Rückstand. Einschaltung eines Anwalts bei Problemen die Restschuld zu erhalten und die Räumung der Wohung durchzusetzen.
- Neuvermietung
- Wohnungsabnahme und -übergabe, sowie Instandsetzung soweit erforderlich
technische Verwaltung
- Erledigung sämtlicher Kleinreparaturen gegen Entgelt nach Rücksprache mit dem Auftraggeber
- Überprüfung der Mieträumlichkeiten bei Übernahme/Übergabe durch den Mieter gewährleisten, dass die Bedingungen des Mietvertrages erfüllt worden sind oder werden, sowie die Überwachung von sämtlichen erforderlichen Reparatur- und Renovierungsarbeiten.
Rechnungswesen
- Einholung von Mieten, Nebenkosten und Sicherheitsleistungen
- Prüfung und Anweisung sämtlicher Rechnungen
- Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung, sowie die Überwachung der Soll-Ist-Situation
- Überweisung der Miete vom Mieter direkt an den Auftragnehmer und Überweisung der Wohungsmiete abzgl. des Hausgeldes und der Mietverwaltergebühr an den Auftraggeber
- Verwaltung von Mietsicherheiten, Bankbürgschaften sowie anderer Sicherheitsleistungen