Eigentumsverwaltung

  • Einberufung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung sowie die Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftplanes
  • Laufende Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten veranlassen, Arbeiten überwachen, erstellte Rechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen sowie Zahlungen veranlassen
  • Gemeinschaftliche Gelder verwalten und über deren Verwendung Rechnung legen, Bildung angemessener Instandhaltungsrücklagen auf einem gesonderten Konto
  • Für die Einhaltung der Hausordnung Sorge tragen
  • in dringenden Fällen sonstige erforderliche Maßnahmen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nach pflichtgemäßem Ermessen treffen, alle Zahlungen und Leistungen bewirken und entgegennehmen, die mit er laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen
  • Maßnahmen treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind
  • Die Wohneigentümerschaft außergerichtlich sowie gerichtlich in Angelegenheiten der Verwaltung zu vertreten, einschließlich der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten sowie auch gegen säumige Eigentümer
  • soweit erforderlich Hausmeister und eine Reinigungskraft einstellen und zu überwachen
  • Verträge abschließen und zu kündigen, z.B. Versicherungs- und Wartungsverträge, sowie Heizungs-, Strom- und Wasserlieferungsverträge und Erklärungen abzugeben die zur Anbringung von Fernseh- und Rundfunkempfangsanlagen erforderlich sind.

Mietverwaltung

Leistungsverzeichnis

kaufmännischer Bereich

  1. Regelmäßige Überprüfung des Mietvertrages um zu gewährleisten, dass Mietanpassungen, Sicherheitsleistungen und Umlegung der Nebenkosten berücksichtigt werden
  2. Überwachung der erforderlichen Reparaturen, Instandhaltung, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten nach eingehender Rücksprache mit den Auftraggebern
  3. Überprüfung der Nebenkosten um optimale Kostenwirksamkeit und somit eine mögliche Senkung der Betriebskosten zu erzielen
  4. Kündigung des Mietverhältnisses bei Nichtzahlung von mehr als 2 Monatsmieten Rückstand. Einschaltung eines Anwalts bei Problemen die Restschuld zu erhalten und die Räumung der Wohung durchzusetzen.
  5. Neuvermietung
  6. Wohnungsabnahme und -übergabe, sowie Instandsetzung soweit erforderlich

technische Verwaltung

  1. Erledigung sämtlicher Kleinreparaturen gegen Entgelt nach Rücksprache mit dem Auftraggeber
  2. Überprüfung der Mieträumlichkeiten bei Übernahme/Übergabe durch den Mieter gewährleisten, dass die Bedingungen des Mietvertrages erfüllt worden sind oder werden, sowie die Überwachung von sämtlichen erforderlichen Reparatur- und Renovierungsarbeiten.

Rechnungswesen

  1. Einholung von Mieten, Nebenkosten und Sicherheitsleistungen
  2. Prüfung und Anweisung sämtlicher Rechnungen
  3. Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung, sowie die Überwachung der Soll-Ist-Situation
  4. Überweisung der Miete vom Mieter direkt an den Auftragnehmer und Überweisung der Wohungsmiete abzgl. des Hausgeldes und der Mietverwaltergebühr an den Auftraggeber
  5. Verwaltung von Mietsicherheiten, Bankbürgschaften sowie anderer Sicherheitsleistungen